Arbeitsrecht
- Beratung von Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen
- Juristische Beratung und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen, insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Zeugnisse)
- Prozessführung
- Rechtsberatung in laufenden Arbeitsverhältnissen (Gehalt und Gratifikationen, Urlaubsansprüche, Erkrankung von Mitarbeitern etc.)
- Beratung bei Fragen des Betriebsübergangs oder der Arbeitnehmerüberlassung
Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit als
Anwalt für Arbeitsrecht