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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

  • Beratung von Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen
  • Juristische Beratung und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen, insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Zeugnisse)
  • Prozessführung
  • Rechtsberatung in laufenden Arbeitsverhältnissen (Gehalt und Gratifikationen, Urlaubsansprüche, Erkrankung von Mitarbeitern etc.)
  • Beratung bei Fragen des Betriebsübergangs oder der Arbeitnehmerüberlassung

Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit als
Anwalt für Arbeitsrecht